Mit dem BMF-Schreiben vom 22.01.2025 wurde ein geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2025 veröffentlicht.
Der Programmablaufplan ist spätestens ab dem 1. März 2025 rückwirkend zum 1. Januar 2025 anzuwenden. Der geänderte Programmablaufplan berücksichtigt die Anpassungen durch das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) vom 23. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 449).
- Grundfreibetrag - Anhebung 12.096 Euro
- Kinderfreibetrag - Anhebung auf 4.800 Euro bzw. 9.600 Euro
- Freigrenze Solidaritätszuschlag - Anhebung auf 19.950 Euro bzw. 39.900 Euro
- Tarifeckwerte - Anhebung der Werte in der Steuerformel zur Milderung der kalten Progression. Keine Anhebung des Grenzwertes für die letzte Stufe (Reichensteuer).
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