Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 31. Mai 2023 – 5 AZR 273/22 –) bleibt bei der Ermittlung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens der geldwerte Vorteil bei Überlassung eines Firmenwagens für den Weg von der Wohnung zum Betrieb in Höhe von monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer unberücksichtigt. Hierfür sind die folgenden internen Lohnarten im Customizing anzupassen:
- /426 PKW-KM gw.Vorteil
- /428 PKW pau. AN gw.Vorteil
- /428 PKW pau. AG gw.Vorteil
Die SAP-Auslieferung wird die Anpassungen erst ab 01.01.2024 berücksichtigen, um bereits für die zukünftigen Abrechnungsperioden die Unpfändbarkeit anzuwenden, sind die Lohnarten zusätzlich über den Infotypen 0115 zu erfassen. Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Änderung der Pfändungsberechnung nicht möglich ist.